Pflege- und Betreuungsscheck Niederösterreich: Eine Stütze für Pflegebedürftige
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Gesundheitspolitik
Pflege finanzieren
Voraussetzungen für den Pflege- und Betreuungsscheck:
Um für den Pflege- und Betreuungsscheck berechtigt zu sein, müssen Antragsteller ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, Pflegegeld ab der Stufe 3 beziehen oder bei Stufe 1 oder 2 eine Demenzerkrankung nachweisen. Zudem ist die Inanspruchnahme einer Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“ erforderlich. Im Gegensatz zu vielen anderen finanziellen Leistungen gibt es keine Einkommensgrenze für den Bezug.
Förderhöhe und Auszahlung:
Die Förderhöhe beträgt 1.000 Euro pro Kalenderjahr und Person. Die Auszahlung erfolgt direkt auf das Bankkonto des Antragstellers und ist nicht an die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen gebunden.
Antragstellung:
Die Antragstellung für den Pflege- und Betreuungsscheck ist jährlich bis zum 31. Dezember möglich, sowohl online über die offizielle Webseite des Landes Niederösterreich als auch telefonisch für jene, die keinen Zugang zum Internet haben.
Beratungsleistung:
Ein wesentlicher Bestandteil des Pflege- und Betreuungsschecks ist die Beratung zum Thema „Pflege und Betreuung“. Diese Beratung, angeboten als Online-Ratgeber oder telefonisch, soll sicherstellen, dass alle Betroffenen umfassend über die zur Verfügung stehenden Unterstützungsleistungen informiert sind.
Besondere Hinweise:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Förderung unabhängig von der Entscheidungszeit über den Antrag gewährt wird, solange das Antragsdatum innerhalb des Gültigkeitszeitraums liegt.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck stellt eine wertvolle Unterstützung dar, um die Lebensqualität pflegebedürftiger Personen zu erhöhen und pflegende Angehörige finanziell zu entlasten. Dieser Zuschuss ist ein Beispiel für die zielgerichteten Bemühungen des Landes Niederösterreich, umfassende und zugängliche Pflegelösungen zu bieten.